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   VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691, 12 CS 09.2691   

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VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691, 12 CS 09.2691 (https://dejure.org/2009,70709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691, 12 CS 09.2691 (https://dejure.org/2009,70709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691, 12 CS 09.2691 (https://dejure.org/2009,70709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsschutzbedürfnis

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zu einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Ein Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung wird Erfolg haben, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist und deshalb kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses besteht (vgl. GrSenBAG vom 27.2.1985 NJW 1985, 2968/2972).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz hat für einen effektiven Rechtsschutz (vgl. dazu BVerfG vom 25.1.2005 NJW 2005, 1999/2001) in Fällen der vorliegenden Art besonderes Gewicht.
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Das allgemeine Prinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfG vom 19.10.1982 NJW 1983, 559), soll den Missbrauch prozessualer Rechte verhindern.
  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Das ist für die Annahme des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses ausreichend (vgl. BVerwG vom 8.7.2009 Az. 8 C 4.09).
  • OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03

    Rechtsschutzbedürfnis, Kündigung, Zustimmung, Integrationsamt, schwerbehinderter

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Es kann dabei dahinstehen, ob die für den Antragsteller positive rechtliche Wirkung des begehrten vorläufigen Rechtsschutzes etwa darin besteht, dass der beigeladene Arbeitgeber im Falle einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Zustimmung gerichteten Klage daran gehindert wäre, sich auf die von ihm ausgesprochene Kündigung zu berufen (vgl. SächsOVG vom 25.8.2003 SächsVBl 2004, 36) oder anders gewendet, das Arbeitsverhältnis faktisch fortzusetzen wäre (vgl. BayVGH vom 27.6.1980 FEVS 29, 321/325).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Die Prüfungsmöglichkeit der Arbeitsgerichte erstreckt sich mithin nicht auf die Rechtmäßigkeit der Zustimmung, sondern nur auf deren Vorhandensein, einschließlich der Prüfung, ob etwa der Ausnahmefall eines nichtigen Verwaltungsakts vorliegt (vgl. BAG vom 25.11.1980 NJW 1981, 2023/2024).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Für ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers genügt es, dass sich seine Rechtsstellung in dem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess durch die in diesem Verfahren begehrte Anordnung verbessern kann (so auch SächsOVG a.a.O; OVG Hamburg vom 11.2.1997 DVBl 1997, 1446; ablehnend OVG NRW vom 29.12.2003 Az. 12 B 957/03; VGH BW vom 31.1.1984 Az. 6 S 12/84).
  • OVG Hamburg, 11.02.1997 - Bs IV 312/96

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz gegen Zustimmung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Für ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers genügt es, dass sich seine Rechtsstellung in dem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess durch die in diesem Verfahren begehrte Anordnung verbessern kann (so auch SächsOVG a.a.O; OVG Hamburg vom 11.2.1997 DVBl 1997, 1446; ablehnend OVG NRW vom 29.12.2003 Az. 12 B 957/03; VGH BW vom 31.1.1984 Az. 6 S 12/84).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 6 S 12/84

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691
    Für ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers genügt es, dass sich seine Rechtsstellung in dem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess durch die in diesem Verfahren begehrte Anordnung verbessern kann (so auch SächsOVG a.a.O; OVG Hamburg vom 11.2.1997 DVBl 1997, 1446; ablehnend OVG NRW vom 29.12.2003 Az. 12 B 957/03; VGH BW vom 31.1.1984 Az. 6 S 12/84).
  • VG Ansbach, 22.02.2011 - AN 14 S 11.00286

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; einstweiliger Rechtsschutz;

    Dabei ist für die Annahme des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses ausreichend, dass nicht auszuschließen ist, dass sich für den Antragsteller aus der begehrten Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch nach dem Ausspruch der Kündigung durch die Beigeladene positive (rechtliche) Folgewirkungen ergeben könnten (vgl. hierzu BayVGH vom 17.12.2009, 12 CS 09.2691, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 17.12.2009, a.a.O.; Beschluss vom 21.12.2010, 12 CS 10.2676, juris) kann eine für den Antragsteller positive rechtliche Wirkung des begehrten vorläufigen Rechtsschutzes etwa im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch bestehen.

    Bei einem - wie hier - rechtsgestaltenden Verwaltungsakt führt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs dazu, dass aus seiner Existenz keine tatsächlichen oder rechtlichen Folgerungen gezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 17.12.2009 a.a.O. unter Hinweis auf Gersdorf in Posser/Wolf, VwGO, 1. Auflage 2008, RdNr. 31 f. zu § 80 m.w.N.).

  • VG München, 22.11.2011 - M 15 S 11.5403

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Zustimmung zur

    Denn nach Ansicht des BayVGH (Beschl. v 17.12.2009 Az. 12 CS 09.2691 und v. 21.12.2010 Az. 12 CS 10.2676), der sich die Kammer anschließt, ist jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen, dass sich für die Antragstellerin aus der begehrten Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs auch nach Ausspruch der Kündigung durch die Beigeladene positive (rechtliche) Folgewirkungen ergeben können, etwa im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch, was für die Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses ausreicht.

    Auch wenn die Kündigung - wie hier - bereits erfolgt ist, kann sich die Antragstellerin aufgrund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung im arbeitsgerichtlichen Verfahren auf eine voraussichtlich rechtswidrig erteilte Zustimmung berufen, so dass das Arbeitsgericht aus der Zustimmung bzw. der durch sie eingetretenen rechtsgestaltenden Wirkung nichts für die Wirksamkeit der Kündigung herleiten darf (vgl. BayVGH v. 17.12.2009 a.a.O.).

    Das erfordert, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers sowie zu den übrigen, für die Entscheidung des Integrationsamts erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. BayVGH v. 17.12.2009 a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 07.03.2012 - 13 B 2710/12

    Kündigung; Rechtsschutzbedürfnis; Schwerbehindertenrecht; Zustimmung

    Eine erhoffte mittelbare Folgewirkung dergestalt, dass sich die Prozesschancen für einen möglichen Folgeprozess vor dem Arbeitsgericht hinsichtlich einer vorläufigen Weiterbeschäftigung des Antragstellers erhöhen, genügt hierfür nicht (entgegen VGH München, Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - VGH München, Beschluss vom 21.12.2010 - 12 CS 10.2676 -).

    Soweit sich der Antragsteller auf die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung beruft, es sei nicht auszuschließen, dass sich für den betroffenen Arbeitnehmer aus der Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes auch nach dem Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber positive (rechtliche) Folgewirkungen ergeben, etwa im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch (so: BayVGH, Beschl. v. 17.12.2009 - 12 Cs 09.2691; 21.12.2010 - 12 Cs 10.2676 -, juris), folgt die Kammer dem nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Die seitens des Antragstellers in der Beschwerdebegründung für seine gegenteilige Auffassung angeführten Entscheidungen (BayVGH, Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - juris; Beschluss vom 06.07.2011 - 12 CS 11.1025 - juris ; Beschluss vom 21.12.2010 - 12 CS 10.2676 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11.02.1997 - Bs IV 312/96 - DVBl. 1997, 1446; Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07 - juris; SächsOVG, Beschluss vom 25.08.2003 - 5 BS 107/03 - …
  • VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 S 12.843

    Rechtsschutzbedürfnis; Ermessensausübung; Nachvollziehbarkeit der angegebenen

    Entgegen der zunächst geäußerten Ansicht ist die Kammer der Überzeugung, dass es hierfür ausreichend ist, dass sich die Rechtsstellung des Betroffenen in dem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess durch die in diesem Verfahren begehrte Anordnung verbessern kann (so auch BayVGH München vom 17.12.2009, Az. 12 CS 09.2691; SächsOVG vom 25.08.2003, Az. 5 BS 107/03 in Sächs.VBl 2004, 36; OVG Hamburg vom 11.02.1997, Bs IV 312/96 in DVBl 1997, 1446; ablehnend OVG NRW vom 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 und VGH BW vom 31.01.1984, Az. 6 S 12/84).

    Die Kammer schließt sich dazu der überzeugenden Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17.12.2009, Az. 12 CS 09.2691, an.

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 56/15

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung

    2008, 99, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 11.2.1997, Bs IV 312/96, DVBl. 1997, 1336, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 17.12.2009, 12 CS 09.2691, juris Rn.15 ff.,18; OVG Bautzen, Beschl. v. 25.8.2003, 5 BS 107/03, BehindR 2004, 81, juris Rn. 6 ff.,14; OVG Bremen, Beschl. v. 7.8.2001, 2 B 257/01, NordÖR 2002, 35; juris - nur LS; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Griebeling in Hauck/Noftz, SGB IX, § 88 Rn. 24).
  • VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Teilweise wird demgegenüber in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, für einen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes fehle es nicht an einem Rechtsschutzinteresse, weil hierfür ausreichend sei, dass die Arbeitsgerichte eine entsprechende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei der Entscheidung berücksichtigen würden, ob eine Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung bestehe (so etwa Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 12 B 1326/19

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Anordnung der

    - 12 CS 09.2691 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.; grundsätzlich verneinend etwa: Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, juris Rn. 3, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, juris Rn. 2 ff. und ausdrücklich unter Änderung der vorangegangenen Rechtsprechung: OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3 ff. jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 12 B 754/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Bejahend etwa: OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris Leitsatz 1., Bayer. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.; grundsätzlich verneinend etwa: Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, juris Rn. 3, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, juris Rn. 2 ff. und ausdrücklich unter Änderung der vorangegangenen Rechtsprechung: OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3 ff. jeweils m. w. N.
  • VG Saarlouis, 18.01.2018 - 3 L 2509/17

    Rechtsschutzbedürfnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Verfahren auf

    Teilweise wird angenommen, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des schwerbehinderten Arbeitnehmers im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren - insbesondere in Bezug auf einen darin geltend gemachten Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - verbessern könne.(So: VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009, - 12 CS 09.2691 -,Rn.15 ff., juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 25.08.2003, - 5 BS 107/03 -, Rn. 6 ff., juris; OVG Bremen, Beschluss vom 07.08.2001, - 2 B 257/01 -, NordÖR 2002, 35; juris - nur LS.) Die Gegenansicht verneint das und meint, durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zustimmung zur Kündigung gerichteten Rechtsbehelfs erlange der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Vorteil.(Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, Rn. 5 ff., juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2014 - 4 ME 311/13 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Hessen, Beschluss vom 09.10.2013 - 10 B 1712/13 -,Rn. 6, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2013 - 12 B 794/13 -, Rn. 2 ff., juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11 -,Rn. 2 ff., juris.).
  • VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei beantragter aufschiebenden Wirkung gegen die

  • VG Würzburg, 11.04.2013 - W 3 K 12.645

    Grundsätzlich keine inhaltliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung

  • VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559

    Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 12 ZB 12.230

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

  • VG Aachen, 06.09.2010 - 2 L 287/10

    Außerordentliche Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen

  • VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines

  • VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des

  • VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13

    Kein Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Zustimmung zur Kündigung

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 12 CS 10.2676

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Neustadt, 07.07.2022 - 2 K 80/22

    Atypischer Fall bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten

  • VG München, 13.04.2011 - M 18 S 11.1254

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Berlin, 11.07.2023 - 22 L 116.23

    Schwerbehindertenkündigung: Eilantrag vor VG Berlin gescheitert

  • VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 S 13.391

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Interessenabwägung

  • VG München, 19.12.2013 - M 15 S 13.2468

    Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

  • VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 S 13.393

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Berlin, 25.10.2012 - 37 L 355.12

    Frage der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • VG Darmstadt, 13.10.2013 - 5 L 1251/13

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen sofortige Vollziehung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 27.06.2012 - 6 L 200/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung

  • VG Würzburg, 12.10.2010 - W 3 S 10.1026

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; einstweiliger Rechtsschutz;

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